Im Auftrag und auf Rechnung der Stadt Lübbecke werden von uns die Kanalbenutzungsgebühren als öffentlich-rechtliche Abgabe berechnet, festgesetzt und eingezogen.
Dabei findet ein gesplitteter Gebührenmaßstab Anwendung: Für das in die öffentlichen Abwasseranlagen der Stadt Lübbecke eingeleitete Schmutz- und Regenwasser werden unterschiedliche Gebühren erhoben.
Schmutzwassergebühren werden im Regelfall nach der Menge des aus dem öffentlichen Netz bezogenen oder aus eigenen Anlagen (Brunnen) selbst geförderten Frischwassers berechnet.
Regenwassergebühren richten sich nach den befestigten Flächen eines Grundstückes (also z. B. Dächer, Wege und Hofflächen), von denen Regenwasser der öffentlichen Abwasseranlage direkt oder indirekt zugeführt wird. Hier finden Sie das Formular "Flächenerklärung Regenwasser".
Weitere detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Lübbecke.
Hier finden Sie eine aktuelle Gebührenübersicht.