Hausbrunnen: Eingriff in den Wasserhaushalt!

Grundsätzlich ist gegen das Anlegen eines Brunnens im eigenen Garten nichts einzuwenden. Sie sollten jedoch bedenken: Jeder Brunnen ist ein Eingriff in den Wasserhaushalt und stellt außerdem einen "Kurzschluss" zum Grundwasser her. Gelangen über den Brunnen Verschmutzungen in den Grundwasserleiter, haftet der Verursacher und trägt die Kosten der Schadensbeseitigung. Mit der Errichtung sollten daher Brunnenbaufachfirmen beauftragt werden.

Hausbrunnen sind der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Brunnen in Wasserschutzgebieten sind genehmigungspflichtig, alle anderen sind dann genehmigungsfrei, wenn sie ausschließlich der Gartenbewässerung dienen.

Soll das gewonnene Grundwasser für die Toilettenspülung oder die Waschmaschine verwendet werden, sind die Anlagen vor Inbetriebnahme beim Gesundheitsamt anzuzeigen.

Christian Lindenblatt

Ihr Ansprechpartner:
Christian Lindenblatt
Tel: 05741 3460-64
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bei der Unteren Wasserbehörde
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beim Kreisgesundheitsamt
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