Private Haushaltskunden erhalten Umsatzsteuer teilweise zurück.
Sie haben als privater Haushaltskunde einen Wasserhausanschluss der Stadtwerke Lübbecke GmbH nach dem 1. August 2000 erhalten? Dann besteht aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs die Möglichkeit, Ihnen die gezahlte Umsatzsteuer teilweise zu erstattet.
Entsprechende Rechnungen können durch das Versorgungsunternehmen auf freiwilliger Basis rückwirkend korrigiert werden. Im Interesse unserer Kunden nehmen wir diesen Handlungsspielraum gern in Anspruch.
Einfach das nachfolgende Formular herunterladen, ausfüllen und an uns zurücksenden. Wir nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf.
Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer bei der Berechnung eines Wasserhausanschlusses

Ihr Ansprechpartner:
Birgit Hübener
Tel: 05741 3460-12
E-Mail