
Förderprogramm
Attraktiven Zuschuss sichern
Sie möchten selbst mit dem Antrieb der Zukunft unterwegs sein?
Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Denn Ihren Einstieg in die mobile Zukunft unterstützen wir im Rahmen unseres Förderprogramms Elektromobilität.
Unser Vertriebsteam hilt Ihnen gerne weiter.
Sie erhalten folgende Zuschüsse beim Kauf
einer Ladebox für E-Autos | 500,-€1, 3) |
eines E-Rollers | 250,-€1, 3) |
eines E-Bikes | 100,-€2, 3) |
1) Der Förderbetrag wird Ihrer Jahresschlussabrechnung in 5 Teilbeträgen zu jeweils 100 € (Ladebox) beziehungsweise 50 € (E-Roller) gutgeschrieben. Voraussetzung zum Erhalt der vollen Förderung: Sie sind ab Kauf weitere fünf Jahre Strom-Kunde der Stadtwerke Lübbecke GmbH.
2) Der Förderbetrag wird Ihrer Jahresendrechnung in 2 Teilbeträgen zu jeweils 50 € gutgeschrieben. Voraussetzung zum Erhalt der vollen Förderung: Sie sind ab Kauf weitere zwei Jahre Strom-Kunde der Stadtwerke Lübbecke GmbH.
3) Bei vorzeitiger Vertragskündigung ist der Förderbeitrag zeitanteilig zurückzuzahlen. Das Förderkontingent ist begrenzt.
Voraussetzungen
- Von unserem Förderprogramm können ausschließlich unsere Strom-Kunden profitieren.
- Die Fördersumme (Teilbeträge) wird jeweils im Rahmen der Jahresschlussabrechnung gutgeschrieben. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
- Als Nachweis reicht uns eine Kopie der Rechnung (Rechnungsdatum nicht älter als 12 Monate).
- Das Förderkontingent ist begrenzt. Je Stromzähler gibt es nur eine Förderung.