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Tätigkeitsabschlüsse
Gemäß § 6 b Abs. 7 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen i. S. d. § 3 Nr. 38 EnWG verpflichtet, auf ihren Internetseiten Geschäftsberichte zu ihren Tätigkeitsbereichen zu veröffentlichen.
Gleichbehandlungsbericht
Gemäß § 7a Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) „sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen dazu verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes (Gleichbehandlungsprogramm) festzulegen.
Dieses Programm ist den Mitarbeitern dieses Unternehmens und der Regulierungsbehörde bekannt zu machen und dessen Einhaltung ist durch eine natürliche oder juristische Person (Gleichbehandlungsbeauftragter) zu überwachen.
Der Gleichbehandlungsbeauftragte legt der Regulierungsbehörde jährlich spätestens zum 31. März einen Bericht über die nach Satz 1 getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres vor und veröffentlicht diesen.
Datenkommunikation
Ab dem 01.10.2010 sind wir den gesetzlichen Verpflichtungen zur Prozessidentität nachgekommen und haben die Umstellung auf das 2-Mandantenmodell vorgenommen.
Rechnungserläuterung
In unserer Rechnungserläuterung geben wir Auskunft darüber, was die einzelnen Positionen Ihrer Rechnung bedeuten. Sollten Sie weitere Fragen haben, ist unser Kundenteam gerne für Sie da.