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Gleichbehandlungsbericht

Gemäß § 7a Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) „sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen dazu verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes (Gleichbehandlungsprogramm) festzulegen.

Dieses Programm ist den Mitarbeitern dieses Unternehmens und der Regulierungsbehörde bekannt zu machen und dessen Einhaltung ist durch eine natürliche oder juristische Person (Gleichbehandlungsbeauftragter) zu überwachen.

Der Gleichbehandlungsbeauftragte legt der Regulierungsbehörde jährlich spätestens zum 31. März einen Bericht über die nach Satz 1 getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres vor und veröffentlicht diesen.

Marktkommunikation

Rechnungserläuterung

In unserer Rechnungserläuterung geben wir Auskunft darüber, was die einzelnen Positionen Ihrer Rechnung  bedeuten. Sollten Sie weitere Fragen haben, ist unser Kundenteam gerne für Sie da.

In unserer Rechnungserläuterung nach Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) geben wir Auskunft darüber, wie sich der Gasverbrauch und die Kosten bei der Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad verhalten. Mehr erfahren Sie in nachfolgendem Dokument. Sollten Sie hierzu Fragen haben, ist unser Kundenteam gerne für Sie da.

Geschäftsbericht

Stadtwerke Lübbecke GmbH
Gasstraße 1
32312 Lübbecke

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