Schön, dass Sie da sind.

Wie dürfen wir Ihnen helfen?

Andere Kunden interessierten Sich für:

Rechtliches

Alles was Recht ist finden Sie hier

Auf dieser Seite haben wir alle Informationen hinterlegt, in denen die rechtlichen Rahmenbedingungen im Vertragsverhältnis mit Ihnen festgelegt sind. Einfach die entsprechenden PDF-Dokumente per Mausklick herunterladen.

Strom 

Gesetzlicher Hinweis

Die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten. Weiterhin ist am 8. November 2006 die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) in Kraft getreten. Danach bieten wir Haushaltskunden, deren Belieferung mit Strom nach dem 8. November 2006 beginnt, die Grund- und Ersatzversorgung zu den Bedingungen der StromGVV an.

Diese Grundversorgungsbedingungen gelten auch für alle bestehenden Grundversorgungsverträge mit Haushaltskunden über die Belieferung, die nach dem 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBeltV abgeschlossen worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 mit Letztverbrauchern bestehenden Ersatzversorgungsverhältnisse mit Strom in Niederspannung.

Anpassungsveröffentlichung nach § 23 (1) StromGVV

Am Tage nach der öffentlichen Bekanntgabe gelten die Stromgrundversorgungsbedingungen für alle bestehenden Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden über die Belieferung mit Strom in Niederspannung, die bis zum 12. Juli 2005 auf der Grundlage der AVBeltV abgeschlossen wurden.

Stromkennzeichnung

Nachfolgend informieren wir Sie über den Energieträgermix der Stadtwerke Lübbecke GmbH. Wir haben für Sie dargestellt, wie sich die gelieferte Strommenge der Stadtwerke aus den einzelnen Energieträgern zusammensetzt. Sie erfahren außerdem, welche Umweltauswirkungen damit verbunden sind.

Die von der Stadtwerke Lübbecke GmbH im Jahr 2022 gelieferte elektrische Energie setzt sich aus folgenden Energieträgern zusammen (Stand: 01.11.2023, gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz):

Unternehmensmix für Letztverbraucher

Produktmix Ökostrom 1)

Verbleibender Energieträgermix

Zum Vergleich:
Stromerzeugung in Deutschland 2)

Kernkraft 8,80 % 0,00 % 3,70 % 6,60 %
Kohle 3) 73,80 % 0,00 % 30,90 % 32,50 %
Erdgas 10,80 % 0,00 % 4,50 % 10,80 %
Sonstige fossile Energieträger 4,50 % 0,00 % 1,90 % 1,20 %
Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage 4) 0,00 % 58,90 % 58,90 % 40,70 %
Strom aus erneuerbaren Energien mit HKN´s, nicht finanziert aus der EEG-Umlage 2,10 % 41,10 % 0,1 % 8,20 %
CO2-Emissionen 789 g/kWh 0 g/kWh 330 g/kWh 377 g/kWh
Radioaktiver Abfall 0,0002 g/kWh 0,0000 g/kWh 0,0001 g/kWh 0,0002 g/kWh

1) z.B. Ökostrom ist Bestandteil des Anteils an erneuerbaren Energien
2) z.B. Allgemeine Versorger und private Einspeiser
3) z. B. Steinkohle, Braunkohle
4) EEG= Erneuerbare-Energien-Gesetz, z. B. Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie

Hinweis zur eingeschränkten Preisgarantie

Es gilt eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum Ablauf der vertraglichen Erstlaufzeit gemäß Ziffer 5 des Auftragsformulars. Diese Preisgarantie bezieht sich allein auf den „Grundpreis“ und „Arbeitspreis Energie inkl. Netzentgelte, Messentgelte und Konzessionsabgaben“ (jeweils netto) im Sinne der Ziffer 6.2 der AGB. Von der Preisgarantie ausgenommen sind Änderungen, der EEG‐Umlage (gemäß Ziffer 6.3.1 der AGB), des KWK‐Aufschlags (gemäß Ziffer 6.3.2 der AGB), der § 19‐StromNEV‐Umlage (gemäß Ziffer 6.3.3 der AGB), der Offshore‐Netzumlage (gemäß Ziffer 6.3.4 der AGB), der Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV (gemäß Ziffer 6.3.5 der AGB), der Stromsteuer (gemäß Ziffer 6.3.6 der AGB) und Umsatzsteuer (gemäß Ziffer 6.6 der AGB) sowie die Erhebung etwaiger zusätzlicher Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen im Sinne der Ziffer 6.5 der AGB, auf deren Anfall der Lieferant jeweils keinen Einfluss hat.

Erdgas 

Hinweis zur eingeschränkten Preisgarantie

Der Lieferant gewährt dem Kunden eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum Ablauf der vertraglichen Erstlaufzeit gemäß Ziffer 5 des Auftragsblattes. Von der Preisgarantie ausgenommen sind Änderungen der in den Netto-Arbeitspreisen enthaltenen Energiesteuer (gemäß Ziffer 6.5 der AGB), dem CO2-Preis (gemäß Ziffer 6.3 der AGB) sowie eine Änderung der Umsatzsteuer (gemäß Ziffer 6.5 der AGB) oder die Erhebung etwaiger zusätzlicher Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter Belastung (gemäß Ziffer 6.4 der AGB).

Gesetzlicher Hinweis

Die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten. Weiterhin ist am 8. November 2006 die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltkunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) in Kraft getreten. Danach bieten wir Haushaltskunden, deren Belieferung mit Gas nach dem 8. November 2006 beginnt, die Grund- und Ersatzversorgung zu den Bedingungen der GasGVV an.

Diese Gasgrundversorgungsbedingungen gelten auch für alle bestehenden Grundversorgungsverträge mit Haushaltskunden über die Belieferung, die nach dem 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBGasV abgeschlossen worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 mit Letztverbrauchern bestehenden Ersatzversorgungsverhältnisse mit Gas in Niederdruck.

Anpassungsveröffentlichung nach § 23 (1) GasGVV

Am Tage nach der öffentlichen Bekanntgabe gelten die Gasgrundversorgungsbedingungen für alle bestehenden Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden über die Belieferung mit Gas in Niederdruck, die bis zum 12. Juli 2005 auf der Grundlage der AVBGasV abgeschlossen wurden.

Wasser 

Gewinnspiele

Stadtwerke Lübbecke GmbH
Gasstraße 1
32312 Lübbecke

Mo. - Mi. 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do. 8:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr. 8:00 Uhr - 12:00 Uhr