
Hausbrunnen
Eingriff in den Wasserhaushalt
Sie möchten in Ihrem Garten einen eigenen Brunnen anlegen? Dies ist grundsätzlich möglich. Sie sollten jedoch Folgendes beachten.
Jeder Brunnen greift in den Wasserhaushalt ein. Sollten auf diesem Weg Verschmutzungen ins Grundwasser gelangen, haftet der Verursacher. Er trägt die Kosten der Schadensbeseitigung. Einen Brunnen sollten Sie daher von einer Baufachfirma anlegen lassen.
Achtung:
Eine Verbindung zwischen dem Hausbrunnen und der öffentlichen Trinkwasserversorgung über die Hausanschlussleitung ist verboten!
Ihr Hausbrunnen ist der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Er ist genehmigungsfrei
- wenn er außerhalb eines Wasserschutzgebietes liegt
- das Wasser ausschließlich der Gartenbewässerung dient
Er ist genehmigungspflichtig
- wenn er innerhalb eines Wasserschutzgebietes liegt
- das Wasser nicht ausschließlich der Gartenbewässerung dient
Möchten Sie das gewonnene Grundwasser für die Toilettenspülung oder die Waschmaschine nutzen, ist die Anlage vor Inbetriebnahme beim Gesundheitsamt und den Stadtwerken Lübbecke (siehe AVB) anzuzeigen.