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Strompreisbremse

Informationen zur Strompreisbremse

Die Bundesregierung beschloss Ende 2022 das sogenannte Strompreisbremsegesetz (StromPBG). Zweck dieses Gesetzes ist die Entlastung der von stark steigenden Stromkosten betroffenen "Letztverbraucher". Was dies konkret für Sie bedeutet, zeigen wir an einem Beispiel.
Wie Sie selbst erfahren konnten, mussten auch wir unsere Strompreise aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten anpassen. Das hat zu deutlich höheren Belastungen in Ihrem Haushalt geführt. Hierauf hat der Bundesregierung reagiert und unter anderem für Privathaushalte ein Entlastungspaket geschnürt. Die Mittel hierfür stammen aus dem Bundeshaushalt. 

Mit der sogenannten Strompreisbremse begrenzt der Staat den Strompreis für Sie als Kunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Er übernimmt die Differenz zum mit dem Energieersorger tariflich vereinbarten Strompreis. Um einen Sparanreiz zu schaffen, gilt diese Regelung nur für 80 % des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauchs (in der Regel beruht dieser auf dem Vorjahresverbrauch). Für die restlichen 20 % gilt der (höhere) Tarifpreis des Energieersorgers.

Ein Beispiel:

Die Regelungen der Strompreisbremse gelten vorerst bis zum Ende des Jahres 2023.

Informationen zur Erdgaspreisbremse erhalten Sie hier.

Energiespartipps haben wir hier für Sie zusammengestellt.

* Bitte beachten Sie, dass sämtliche Auszahlungen und Abschlagssenkungen unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall stehen, dass Nachprüfungen einen anderen Entlastungsbetrag ergeben.

 

Stadtwerke Lübbecke GmbH
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