Pärchen lädt E-Auto auf

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Daniel Vorndamm

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THG-Quote

Vergütung für CO2-Einsparung sichern

Sie nutzen Ihr reines E-Fahrzeug (kein Hybrid) ausschließlich für private oder gewerbliche Zwecke ? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich die Nutzung für 2024 mit 60 € vergüten zu lassen! Die Abwicklung übernehmen wir für Sie.

So gehts:

  1. Sie senden uns spätestens bis zum 8. November per E-Mail eine Kopie des Fahrzeugscheins zu. (Spätere Einsendungen können wir leider nicht mehr berücksichtigen).
  2. Zur Vermarktung Ihres Fahrstroms für das Jahr 2024 schließen Sie mit uns einen sogenannten Quotenübertragungsvertrag ab. Diesen erhalten Sie automatisch nach Zusendung der Fahrzeugscheinkopie.
  3. Sobald der ausgefüllte und unterschriebene Vertrag vorliegt, veranlassen wir die Registrierung und Vermarktung.
  4. Die Gutschrift in Höhe von 60 € erhalten Sie im zweiten Quartal 2025.

 

Der Hintergrund

Mit der Nutzung Ihres E-Fahrzeugs sparen Sie Kohlendioxid (CO2) ein. Die eingesparte Menge lässt sich über die sogenannte Treibhausgasminderungsquote, kurz THG‐Quote vermarkten.  "Käufer" der Quote sind Mineralölunternehmen, die damit ihren CO2-Ausstoß kompensieren.

Um dieses "Geschäft" abschließen zu können, ist eine Registrierung Ihres E-Fahrzeugs beim Umweltbundesamt notwendig. Dies veranlasst für Sie unser Partnerunternehmen, die Landwärme GmbH.

Stadtwerke Lübbecke GmbH
Gasstraße 1
32312 Lübbecke

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