THG-Quote
Vergütung für CO2-Einsparung sichern
Sie nutzen Ihr reines E-Fahrzeug (kein Hybrid) ausschließlich für private oder gewerbliche Zwecke ? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich die Nutzung für 2024 mit 60 € vergüten zu lassen! Die Abwicklung übernehmen wir für Sie.
So gehts:
- Sie senden uns spätestens bis zum 8. November per E-Mail eine Kopie des Fahrzeugscheins zu. (Spätere Einsendungen können wir leider nicht mehr berücksichtigen).
- Zur Vermarktung Ihres Fahrstroms für das Jahr 2024 schließen Sie mit uns einen sogenannten Quotenübertragungsvertrag ab. Diesen erhalten Sie automatisch nach Zusendung der Fahrzeugscheinkopie.
- Sobald der ausgefüllte und unterschriebene Vertrag vorliegt, veranlassen wir die Registrierung und Vermarktung.
- Die Gutschrift in Höhe von 60 € erhalten Sie im zweiten Quartal 2025.
Der Hintergrund
Mit der Nutzung Ihres E-Fahrzeugs sparen Sie Kohlendioxid (CO2) ein. Die eingesparte Menge lässt sich über die sogenannte Treibhausgasminderungsquote, kurz THG‐Quote vermarkten. "Käufer" der Quote sind Mineralölunternehmen, die damit ihren CO2-Ausstoß kompensieren.
Um dieses "Geschäft" abschließen zu können, ist eine Registrierung Ihres E-Fahrzeugs beim Umweltbundesamt notwendig. Dies veranlasst für Sie unser Partnerunternehmen, die Landwärme GmbH.