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FAQs

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu unseren Dienstleistungen.

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Kundenberatung

Kann ich mich persönlich beraten lassen?

Selbstverständlich! Sie können mit uns einen persönlichen Termin vor Ort in unserem Kundencenter vereinbaren. Es liegt in der Gasstraße 1 in Lübbecke –Anfahrtsskizze. Rufen Sie uns zur Terminabsprache einfach an unter 05741 3460-80 oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns bei Ihnen!

Kann ich Vertragsangelegenheiten auch von unterwegs erledigen?

Ja! Mit unserem Kundenportal behalten Sie auch unterwegs immer den vollen Durchblick. Hier können Sie Ihre Rechnungen und Verträge einsehen, einen anderen Vertrag wählen, sich An- oder Ummelden, Abschläge ändern, Zählerstände eingeben und vieles mehr. Und das alles zu jeder Zeit und von jedem Ort aus.

Wie kann ich mich im Kundenportal registrieren?

Das ist ganz einfach und innerhalb weniger Minuten möglich. Hierfür brauchen Sie lediglich Ihre Kundennummer und die Zählernummer(n). Diese können Sie Ihrer letzten Rechnung entnehmen. In unserer Musterrechnung zeigen wir Ihnen, wo Sie diese Daten finden. Gerne helfen wir Ihnen auch persönlich in unserem Kundencenter oder telefonisch unter 05741 3460-80 weiter.

Tarifberatung, Tarifwechsel

Welcher Tarif ist für mich am günstigsten?

Das kommt auf Ihre Lebenssituation an. In der Regel ist es so, dass wir Ihre Treue belohnen. So ist in den meisten Fällen unser Fix-Tarif für Strom und Gas preislich besonders interessant. Einen guten Überblick können Sie mit unserem Tarifrechner gewinnen. Gerne helfen wir Ihnen auch persönlich in unserem Kundencenter oder telefonisch unter 05741 3460-80 weiter.

Bekomme ich einen Bonus, wenn ich einen neuen Kunden gewinne?

Ja! Wenn Sie uns weiterempfehlen und wir damit einen neuen Kunden gewinnen, erhalten Sie eine attraktive Prämie. Unser Neukunde erhält außerdem ein Begrüßungsgeschenk. Einzelheiten erfahren Sie hier.

Kann ich Strom und Gas günstiger beziehen als im Grundversorgungs-Tarif?

Sie interessieren sich für einen unserer Sondertarife? Nutzen Sie für einen Vergleich einfach unseren Tarifrechner. Gerne übersenden wir Ihnen auch ein unverbindliches Angebot mit einem Preisvergleich zu oder beraten Sie in einem Gespräch vor Ort. Für eine telefonische Beratung erreichen Sie das Team der Stadtwerke Lübbecke unter 05741-3460-80

Wo liegen die Unterschiede zwischen den einzelnen Strom- und Gastarifen?

Grundversorgungstarif: Hier beträgt die Kündigungsfrist lediglich 14 Tage. Die hohe Flexibilität schlägt sich in einem erhöhten Preis nieder.

Unsere Sondertarife bieten Ihnen günstigere Preise zu unterschiedlichen Vertragslaufzeiten. Nutzen Sie für einen Vergleich einfach unseren Tarifrechner. Dort erfahren Sie, wie Sie sparen können.

Kann ich bei den Stadtwerke Lübbecke Ökostrom beziehen?

Ja, Sie können zu jedem unserer Stromtarife die Ökostrom-Option hinzubuchen. Dann erhalten Sie Strom, der zu 100 % in deutschen Wasserkraftwerken gewonnen wird, also ohne CO2 Emissionen und radioaktiven Abfällen. Nutzen Sie einfach unseren Tarifrechner, um Ihr individuelles Angebot zu berechnen.

Zur Kostenabschätzung:
Einen Euro (netto) pro Monat betragen die Mehrkosten, wenn ein Drei- bis Vierpersonenhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4.000 kWh Ökostrom von uns bezieht.

An-, Ab- und Ummeldung

Ich ziehe neu ein. Wie kann ich mich anmelden?

Wir benötigen Ihre Anmeldung schriftlich. Dabei teilen Sie uns bitte die neue Adresse, die Zählernummer und den Zählerstand bei der Wohnungs- beziehungsweise Hausübernahme mit. Bitte beachten Sie, dass wir eine Anmeldung nur innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Wochen nach Einzug durchführen können.

Sie ziehen nach Lübbecke? Dann nutzen Sie diesen Link:

Sie ziehen in einen anderen Ort? Dann nutzen Sie unseren Tarifrechner. Gerne helfen wir Ihnen auch telefonisch unter 05741 3460-80 oder in unserem Kundencenter persönlich bei allen Formalitäten.

Was muss ich machen, wenn ich ausziehe?

Bitte halten Sie unbedingt die Zählerstände bei der Wohnungsübergabe fest. Nutzen Sie für Ihre Abmeldung das folgende Formular.

Alternativ können Sie auch unser Kundenportal nutzen. Gerne helfen wir Ihnen auch telefonisch unter 05741 3460-80 oder in unserem Kundencenter bei allen Formalitäten weiter.

Abschläge

Warum sind meine selbst errechneten Abschläge niedriger als die, die Sie mir mitgeteilt haben?

Wir erheben immer 11 Abschläge für ein ganzes Jahr. Sie bezahlen bei uns immer von Februar bis Dezember. Im Januar gibt es dann die Jahresendabrechnung. In diesem Monat werden keine Abschläge fällig.

Wie kann ich meinen Abschlag ändern? Ist das jederzeit möglich?

Die Höhe der Abschlagsbeträge erfolgt auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs und ist so berechnet, dass die nächste Jahresrechnung möglichst kostenneutral ausfällt. Im Kundenportal haben Sie die Möglichkeit, Abschlagszahlungen bei Bedarf anzupassen. Gerne helfen wir Ihnen auch telefonisch unter 05741 3460-80, per E-Mail oder in unserem Kundencenter weiter.

Wie setzt sich mein Abschlag zusammen?

Als Neukunde wird Ihr Abschlag anhand von Erfahrungswerten, alternativ nach durchschnittlichen Verbrauchswerten festgelegt.

Nach Erstellung der Verbrauchsabrechnung werden die Abschläge anhand Ihrer tatsächlichen Verbrauchswerte unter Berücksichtigung der im nächsten Jahr geltenden Preise festgesetzt. Gerne können wir zwischendurch Ihren Abschlag prüfen, in dem Sie uns Zählerstände mitteilen.

Wann kann ich den Abschlag bezahlen?

Regulär sind die Abschläge bis zum 15. des Monats zu bezahlen. Wenn Sie dies wünschen, ist auch eine Zahlung zum 1. des Monats möglich.

Wann buchen Sie ab? Kann ich auch selbst an Sie überweisen?

Die Fälligkeit der monatlichen Abschlagszahlungen ist am 15. des Monats. Eine Abbuchung findet nur statt, wenn Sie uns hierfür eine SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Gerne dürfen Sie die Abschlagszahlung auch überweisen. Ein geeignetes Formular für das SEPA Lastschriftverfahren finden Sie hier.

Zählerstand

Wie kann ich den aktuellen Zählerstand übermitteln?

Hierfür haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Als registrierte Nutzer*In können  Sie hierfür einfach unser Kundenportal nutzen. 
  • Ohne Registrierung können Sie hier Ihren Zählerstand eingeben.
  • Oder Sie nutzen unsere spezielle WhatsApp-Rufnummer: 05741 3460 811.
  • Sie können uns auch eine E-Mail schreiben oder Sie rufen einfach an unter 05741 3460-80.
  • Gerne können Sie uns auch einen Brief schreiben oder in unserem Kundenzentrum vorbeischauen.

Möchten Sie den Zählerstand zwecks Rechnungskorrektur mitteilen, benötigen wir den neuen Zählerstand schriftlich von Ihnen, gerne mit Foto als Nachweis.

Wichtig: Um Ihre Angaben richtig zuordnen zu können, benötigen wir ihre vollständige Kundennummer.

Was tun, wenn der Zählerstand nicht "passt"?

Bitte lesen Sie den Zählerstand nochmals ab und teilen Sie uns diesen einfach über unser Kundenportal, per E-Mail oder per Telefon mit: 05741 3460-80. Möchten Sie den Zählerstand zwecks Rechnungskorrektur mitteilen, benötigen wir den neuen Zählerstand schriftlich von Ihnen, gerne mit Foto als Nachweis.

Wann muss ich den Zähler ablesen?

Eine Zählerablesung ist zum Jahresende für die Verbrauchsabrechnung, bei jeden Lieferantenwechsel und bei einem Umzug notwendig.

Mein Zählerstand in der Rechnung ist nicht korrekt. Was kann ich tun?

Gerne prüfen wir Ihre Rechnung nochmal und korrigieren diese für Sie. Hierfür teilen Sie uns bitte schriftlich den aktuellen Zählerstand mit, gerne mit Foto als Nachweis.

Wann buchen Sie ab? Kann ich auch selbst an Sie überweisen?

Die Fälligkeit der monatlichen Abschlagszahlungen ist am 15. des Monats. Eine Abbuchung findet nur statt, wenn Sie uns hierfür eine SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Gerne dürfen Sie die Abschlagszahlung auch überweisen. Ein geeignetes Formular für das SEPA Lastschriftverfahren finden Sie hier.

Wechsel des Strom-, Erdgaslieferanten

Wie kann ich zu den Stadtwerken Lübbecke wechseln?

Eine gute Wahl, wenn Sie sich für uns entscheiden! Mit Auftragserteilung bevollmächtigen Sie die Stadtwerke Lübbecke, Ihren bestehenden Vertrag bei dem derzeitigen Versorger zu kündigen. Alle notwendigen Schritte leiten wir ein.

Bitte beachten Sie: Bei einem Sonderkündigungsrecht, das Sie zum Beispiel nach einer Preiserhöhung bei Ihrem derzeitigen Lieferanten haben, müssen Sie selbst schriftlich kündigen.

Unter den folgenden Links haben wir für Sie die geeigneten Vordrucke für eine Sonderkündigung Ihres Stromanbieters und/oder Ihres Erdgasanbieters hinterlegt.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht und was muss ich dabei beachten?

Ein Sonderkündigungsrecht spricht ein Anbieter bei einer Preisanpassung oder bei der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus. Das Sonderkündigungsrecht erlischt an dem Tag, an dem der neue Preis oder die neuen AGBs gültig werden. Ein Beispiel: Die Preisanpassung gilt ab dem 01.01.2022, dann können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht bis zum 31.12.2021, 23:59 Uhr, in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie: Bei einem Sonderkündigungsrecht müssen Sie selbst schriftlich kündigen. 

Unter den folgenden Links haben wir für Sie die geeigneten Vordrucke für eine Sonderkündigung Ihres Stromanbieters und/oder Ihres Erdgasanbieters hinterlegt.

Kündigen Sie meinem Strom-, Erdgas-Anbieter?

Handelt es sich um einen Lieferantenwechsel, übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter. Sollten Sie umziehen oder ein Sonderkündigungsrecht haben, muss die Kündigung des Anbieters durch Sie erfolgen.

Wird bei einem Anbieterwechsel der Zähler getauscht?

Nein, der Zähler wird turnusmäßig je nach Eichfrist getauscht. Zu beachten ist bei einem Anbieterwechsel, dass Sie den Zählerstand/die Zählerstände zum Wechseldatum festhalten. Hierfür bekommen Sie von dem jeweiligen Netzbetreiber eine Ablesekarte. Diese senden Sie zurück und der Netzbetreiber teilt sowohl dem vorherigen als auch dem zukünftigen Anbieter den Zählerstand mit.

Ist ein Lieferantenwechsel mit Kosten verbunden?

Nein, für einen Lieferantenwechsel fallen keine Kosten an – auch keine einmalige Bearbeitungspauschale oder ähnliches.

Wer liest nach dem Lieferantenwechsel meinen Zähler ab?

Sie lesen den Zähler selbst ab. Hierzu erhalten Sie eine entsprechende Information auf dem Postweg von uns zugesandt.

Kann ich den Vertrag widerrufen oder stornieren?

Sie haben 14 Tage nach Vertragsschluss die Möglichkeit, Ihren Vertrag zu widerrufen. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen.

Rechnung

Wann bekomme ich meine Rechnung?

Die Jahresverbrauchabrechnung erstellen wir Anfang Januar. Versanddatum der Abrechnung ist in der Regel zwischen dem 10. -15. Januar des Jahres.

Was tun, wenn meine Rechnung zu hoch ist?

Bitte kontrollieren Sie noch einmal Ihren Zählerstand. Vielleicht ist im zurückliegenden Jahr einfach Ihr Verbrauch gestiegen. Falls dies nicht der Fall ist, rufen Sie uns einfach an unter: 05741 3460-80.

Wie kann ich mir ein Guthaben überweisen lassen?

Bitte teilen Sie uns hierzu einfach schriftlich eine Bankverbindung mit. Das geht per Brief, per E-Mail oder ganz einfach über unser Kundenportal.

Warum steht ein Minus-Zeichen auf der Rechnung?

Sie können sich freuen! Mit einem Minuszeichen weisen wir ein Guthaben aus, das Ihnen gutgeschrieben wird.

Bis wann wurden meine Zahlungen berücksichtigt?

Wir berücksichtigen alle Zahlungen bis zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung.

Welche Zahlungsfristen gelten?

Die Zahlungsfristen sind auf unserer Jahresrechnung vermerkt. Bitte beachten Sie diese, damit Sie nicht in Zahlungsverzug geraten.

Gibt es eine Erläuterung zur Rechnung?

Sie möchten wissen, was hinter den einzelnen Positionen auf Ihrer Rechnung steckt? In unserer Musterrechnung finden Sie eine ausführliche Erläuterung.

Wie erfolgt die Abrechnung von Gas? Was bedeuten in diesem Zusammenhang Zustandszahl, Brennwert, etc. und wie rechnen Sie die verbrauchte Gasmenge in Kubikmetern in verbrauchte Energiemenge in Kilowattstunden (kWh) um?

In unserer Musterrechnung haben wir dies für Sie übersichtlich zusammengestellt.

Verträge, Vollmachten

Was muss ich beachten, wenn ich für Familienmitglieder Angelegenheiten klären möchte?

Hierfür benötigen wir eine Vollmacht. Wir haben hierzu zwei Formulare für Sie vorbereitet: eine Generalvollmacht und eine Ehegattenvollmacht.

Eine Vollmacht muss immer schriftlich erfolgen. Wir haben hierzu zwei Formulare für Sie vorbereitet: eine Generalvollmacht und eine Ehegattenvollmacht.

Wie kann ich eine Vollmacht erteilen?

Eine Vollmacht muss immer schriftlich erfolgen. Wir haben hierzu zwei Formulare für Sie vorbereitet: eine Generalvollmacht und eine Ehegattenvollmacht.

Eine Vollmacht muss der Vollmachtgeber und der Bevollmächtigte unterschreiben. Diese senden Sie uns bitte zu. Wir hinterlegen die Vollmacht in unseren Unterlagen.

Technik, Störung, Gasgeruch

Wie verhalte ich mich bei Gasgeruch?

Keine Flammen und Funken erzeugen!

Riecht es nach Gas, ist offenes Feuer tabu. Also Zigaretten aus, kein Feuerzeug und keine Streichhölzer benutzen! Auch an elektrischen Geräten können Funken entstehen. Deshalb: Licht- und Geräteschalter nicht mehr betätigen, keine Stecker aus der Steckdose ziehen. Und kein Telefon oder Handy im Haus benutzen!

Lüften!

Frische Luft senkt die Gaskonzentration im Raum. Wenn möglich, Türen und Fenster weit öffnen und für Durchzug sorgen. Wichtig: Auf keinen Fall die Dunstabzugshaube oder einen Ventilator einschalten - Funkenbildung!

Gashahn schließen!

Schließen Sie die Absperreinrichtungen der Gasleitungen. Am "Haupthahn" oder dem meist daneben befindlichen Gaszähler finden sich oft Name und Kontaktdaten Ihres Gasversorgers. Sobald Sie das Haus verlassen haben, kontaktieren Sie ihn.

Mitbewohner warnen!

Warnen Sie Ihre Mitbewohner (Wichtig: klopfen, nicht klingeln!) und verlassen Sie so schnell wie möglich das Haus.

Unser Bereitschaftsdienst (Tel: 05741-3460-99) ist rund um die Uhr für Sie erreichbar und schnell zur Stelle. Dieser Sicherheits-Service ist kostenlos. Haben Sie die Nummer Ihres Gasversorgers nicht griffbreit, benachrichtigen Sie die Feuerwehr.

Wichtig: Auch beim Telefonieren können Funken entstehen. Also nur von außerhalb anrufen!

Wo melde ich eine Störung?

Sie erreichen uns rund um die Uhr für Störungen unter 05741-3460-99.

Wie erfolgt die Abrechnung von Gas?

Was bedeuten in diesem Zusammenhang Zustandszahl, Brennwert, etc. und wie rechnen Sie die verbrauchte Gasmenge in Kubikmetern in verbrauchte Energiemenge in Kilowattstunden (kWh) um?

In unserer Musterrechnung haben wir dies für Sie übersichtlich zusammengestellt.

Wie rechne ich Kubikmeter in Kilowattstunden um?

Hierzu einfach die Kubikmeter (m³) mit dem Brennwert und der Zustandszahl multiplizieren.  Brennwert und Zustandszahl finden Sie in Ihrer Verbrauchsabrechnung.

Wie berechnet sich genau mein Abwasser/Schmutzwasser?

Das Ab-, Schmutzwasser wird über die Stadt Lübbecke berechnet. Bei Nachfragen dazu wenden Sie sich bitte an die Stadt. Telefonnummer: 05741/276-0

Was ist ein Doppeltarifzähler?

Ein Doppeltarifzähler ist ein Stromzähler, der zwei Zählwerke hat. HT (Hochtarif) und NT (Niedrigtarif). Hierbei gibt es eine zeitliche Abgrenzung; Ihr Stromverbrauch wird am Tag und in der Nacht jeweils separat erfasst. Die Schaltzeiten legt ihr örtlicher Netzbetreiber fest.

Woher bekomme ich einen Energieausweis?

Sie benötigen einen Energieausweis, weil Sie Ihre Wohnung vermieten oder verkaufen möchten? Dann nutzen Sie einfach unseren Service und circa 14 Tage nach Auftragserteilung halten Sie den Ausweis in den Händen – entsprechend der Energieeinsparverordnung registriert beim Deutschen Institut für Bautechnik. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Was bedeutet die Umstellung von L-Gas auf H-Gas für mich?

Die Gasversorgung wird durch die Gasarten L-Gas (Low Caloric Gas) und H-Gas (High Caloric Gas) sichergestellt. Für die Zukunft ist die Umstellung auf H-Gas notwendig, weil das L-Gasvorkommen langsam zu Neige geht. Infolgedessen sind in einigen Fällen die Leitungssysteme anzupassen. Es müssen zudem alle Geräte umgestellt werden, die direkt an eine L-Gasleitung angeschlossen sind. Das können folgende Geräte sein: Gasthermen, Gasherde, Brennwert- oder andere Heizkessel oder Gasöfen.

Gartenbewässerung, Sparen von Abwassergebühren

Muss ich für Trinkwasser, das ich für die Gartenbewässerung nutze, Abwassergebühren bezahlen?

Nein! Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die für die Gartenbewässerung genutzte Trinkwassermenge über einen separaten Gartenwasserzähler erfassen. Dieser ist von einem autorisierten Fachbetrieb einzubauen. Selbst eingebaute Zähler werden nicht anerkannt. Die Nutzung und Anerkennung eines Gartenwasserzählers ist bei der Stadt Lübbecke zu beantragen.

Wo kann ich einen Gartenwasserzähler beantragen?

Bei der Stadt Lübbecke.

Ansprechpartnerin: Tanja Telgheder, Dezernat 2 – Kommunalabgaben,
Kreishausstraße 2 – 4, 32312 Lübbecke, Tel: 05741 276-200, Fax: 05741 276-111, E-Mail: t.telgheder@luebbecke.de.

Folgende Unterlagen sind nach Einbau des Wasserzählers an die Stadt zu senden:

  • Kaufbeleg des Wasserzählers
  • Zählernummer
  • Anfangszählerstand
  • Nachweis über die Eichung
  • Name und Anschrift des Gebührenpflichtigen
  • Anschrift des Grundstücks des Gebührenpflichtigen

Muss ich für Trinkwasser, das ich für die Befüllung eines Teichs oder eines Pools verwende, Abwassergebühren bezahlen?

Nein! Voraussetzung ist jedoch, dass der Teich keine direkte oder indirekte Verbindung zu einer Abwasseranlage hat. Bei einem Pool darf das Wasser zum Rückspülen des Filters und das Wasser, das beim Entleeren des Pools anfällt, nicht über eine Abwasseranlage abgeführt werden. Das Wasser muss auf dem Grundstück versickern und darf zum Beispiel nicht über einen Straßeneinlauf dem Abwassernetz zugeführt werden. Es muss frei von grundwasserschädlichen Stoffen sein.

Die für Teich und/oder Pool genutzte Trinkwassermenge ist über einen separaten Gartenwasserzähler zu erfassen. Dieser ist von einem autorisierten Fachbetrieb einzubauen. Selbst eingebaute Zähler werden nicht anerkannt.

Alternativ kann bei kleineren Entnahmen ein Nachweis mit einem Foto von der Wasseruhr vor und nach der Befüllung (mit Datum und Uhrzeit) und zusätzlich die Beschreibung des Pools (z.B. Abmessung und Bilder) bei der Stadt Lübbecke eingereicht werden.

Zur Poolbefüllung kann auch ein Standrohr bei den Stadtwerken Lübbecke entliehen werden. Die damit dem Trinkwassernetz entnommene Wassermenge wird von den Stadtwerken bei der Rückgabe des Standrohres festgehalten. Sie ist der Stadt Lübbecke mittels entsprechendem Erstattungsantrag mitzuteilen. 

Ansprechpartnerin: Tanja Telgheder, Dezernat 2 – Kommunalabgaben,
Kreishausstraße 2 – 4, 32312 Lübbecke, Tel: 05741 276-200, Fax: 05741 276-111, E-Mail: t.telgheder@luebbecke.de.

Auswirkungen der CO2-Bepreisung von Erdgas

Wie wird die CO2-Bepreisung an den Endkunden weitergegeben? Wird der Erdgaspreis steigen?

Der CO2-Preis wird genauso wie Steuern und Abgaben in die Energiepreise einkalkuliert. Das kann zu steigenden Energiepreisen führen. Dieser Preisbestandteil ist vom Energievertrieb [bis 2025] nicht frei zu gestalten, sondern staatlich vorgegeben.

Ein CO2-Preis auf Erdgas - wie verhält es sich mit der CO2-Bepreisung von „fossilem“ Strom?

Im Stromsektor gibt es bereits einen Mechanismus zur CO2-Bepreisung: den Europäischen Emissionshandel. In diesem müssen Kraftwerksbetreiber und Industrieunternehmen Zertifikate für jede Tonne ausgestoßenen CO2 erwerben. Dieser Mechanismus hat bereits effektiv die Dekarbonisierung im Strombereich vorangetrieben. Im Jahresmittel 2021 kosteten solche Zertifikate bislang 48 €/t CO2. Aktuell notieren die Zertifikatepreise oberhalb der 60€-Marke.

Bisher erfolgt in Deutschland die Förderung erneuerbarer Energien größtenteils über die EEG-Umlage, die lediglich für Strom anfällt und damit den Strompreis erhöht. Mit der CO2-Bepreisung werden nun auch die Nutzer anderer Energieträger stärker an der Aufgabe des Klimaschutzes beteiligt. 

Die Einnahmen aus den beiden CO2-Preisen kommen direkt dem Klimaschutz zugute. Mit ihnen finanziert der Bund viele Maßnahmen, wie z. B. Förderprogramme zur Gebäudesanierung. Zudem wird auch die EEG-Umlage mit Einnahmen aus der CO2-Bepreisung gesenkt.

Wie genau sieht der CO2-Preis in den nächsten Jahren aus und was heißt das spezifisch für eine kWh Erdgas?

Der Preis für eine Tonne CO2-Emissionen ist für 2021 mit 25 Euro und für 2022 mit 30 Euro festgelegt und wird entsprechend des jeweiligen CO2-Ausstoßes, der bei der Verbrennung der Energieträger freigesetzt wird, umgelegt. Auf eine Kilowattstunde Erdgas heruntergerechnet bedeutet dies für das Jahr 2022 einen zusätzlichen Preis von ca. 0,650 ct/kWh (brutto) oder 0,546 ct/kWh (netto). Den Bewohnern in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit 20.000 kWh entstehen also durch den CO2-Preis Mehrkosten von ca. 130 Euro2 im Jahr 2022. In den Folgejahren steigt der CO2-Preis sukzessive weiter an, bis 2025 auf 55 Euro.

2 Ohne Berücksichtigung der in diesem Zusammenhang geplanten Erhöhung der Pendler -Pauschale oder Absenkung der EEGUmlage.

Wenn ich meine Gasrechnung für das Jahr 2021 im Januar 2022 bekomme, welcher CO2- Preis gilt dann für die Rechnung - der von 2021 oder der von 2022?

Grundsätzlich wird in der Jahresrechnung der Leistungszeitraum, sprich der Zeitraum der abgerechneten Energielieferung angegeben. Erdgaslieferungen bis zum 31.12.2021 werden anteilig mit dem für 2021 gültigen CO2-Preis bepreist.

Was bedeutet die CO2-Bepreisung für die Erdgasmobilität? Wie stark werde ich den Unterschied an der Erdgastankstelle merken?

Auch bei der Verbrennung von Erdgas im Fahrzeugmotor entsteht CO2. Daher wird auch Erdgas als Kraftstoff einen CO2-Preis erhalten. Dieser wird bei einem Preis von 30 Euro/Tonne CO2 ca. 41 Euro Mehrkosten pro Jahr bei einer durchschnittlichen Jahresfahrleistung von 14.000 km ausmachen. Bei der Betankung mit Bio-Erdgas (Bio-Methan) fallen diese Mehrkosten nicht an.

Der Preis für Erdgas steigt aufgrund der CO2-Bepreisung - wie kann ich als Kunde trotzdem die Kosten senken bzw. dafür sorgen, dass sie sich nicht erhöhen?

Eigentümerinnen und Eigentümer haben zum Beispiel die Möglichkeit, in effiziente und klimaschonende Heiztechnologien zu investieren. Wird die neue Heizung mit einer Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung ergänzt, erhöht sich die jährliche Einsparung der Verbrauchskosten. Zudem gibt es derzeit umfangreiche staatliche Förderungen als Investitionszuschuss für eine neue umweltschonenden Heizung. Alternativ können die entsprechenden Investitionen steuerlich geltend gemacht werden.

Auch als Mieterin oder Mieter habe ich die Möglichkeit Kosten zu sparen, zum Beispiel über richtiges Lüften oder das Senken der Raumtemperatur. Schon die Reduktion von einem Grad Celsius verringert den Verbrauch um ganze 6 % und somit auch die Kosten.

Auch die Durchführung eines hydraulischen Abgleiches und die regelmäßige Wartung der Anlage können die Effizienz der Anlage erhöhen.

Mein Name hat sich geändert. Was benötigen Sie, um die Änderung in den Kundendaten vorzunehmen?

Wenn sich Ihr Name geändert hat, z. B. aufgrund von Heirat oder Scheidung, benötigen wir einen entsprechenden Nachweis in Kopie, z. B. eine Heiratsurkunde.

Tarifrechner

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Stadtwerke Lübbecke GmbH
Gasstraße 1
32312 Lübbecke

Mo. - Mi. 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do. 8:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr. 8:00 Uhr - 12:00 Uhr